Rufen Sie uns jetzt an! Wir beraten Sie und sichten Abrechnungen, Verträge und Gehälter. Anschließend erarbeiten wir gemeinsam einen Plan – damit Sie gut vorbereitet sind.
Wir vertreten Sie bei einem Rechtsstreit mit der Finanzverwaltung und vertreten Ihre Klage vor dem Finanzgericht – wenn nötig, gehen wir für Sie sogar bis zum Bundesfinanzhof.
Kontaktieren Sie uns! In vielen Fällen können Sie bei einer Erbschaft durch frühzeitige Planung bares Geld sparen.
Dann sind wir für Sie da! Mit allen uns zur Verfügung stehenden Mitteln. Kontaktieren Sie uns noch heute!
Wir von der Kanzlei für Steuerberatung Stienemann in Witten erledigen steuerrechtliche Tätigkeiten für alle Branchen und Rechtsformen.
Volker Stienemann
Ihr Steuerprofi aus Witten
Eine Betriebsprüfung ist immer ein unangenehmes Unterfangen. Schließlich müssen Sie dem Finanzamt alles offenlegen: Gehälter, Abbuchungen, Überweisungen, Verträge und vieles mehr. Umso wichtiger ist es daher, dass Sie entsprechend vorbereitet sind. Denn mit erstklassiger Vorbereitung gehen Sie nicht nur mit einem guten Gefühl in die Betriebsprüfung hinein, sondern Sie kommen auch mit dem besten Ergebnis wieder heraus.
Was wir von der Kanzlei für Steuerberatung Stienemann für Sie tun:
Sie erhalten so nicht nur die bestmögliche Vorbereitung, sondern auch einen Partner, der Sie bei allem begleitet. Unsere Mitarbeiter sind ausgebildete Fachkräfte. Und Sie haben langjährige Erfahrungen mit Betriebsprüfungen.
In Deutschland wird regelmäßig eine Vielzahl von hohen Geldbeträgen vererbt. Dabei gibt es einiges zu beachten, da das deutsche Erbschaftsteuerrecht ein komplexes Fachgebiet ist. So gibt es vom Verwandtschaftsgrad bis hin zur Steuerklasse des Erben viele Faktoren, die Einfluss auf die Höhe der Erbschaftsteuer haben können. Umso wichtiger ist es daher, dass man weiß, wie man die Höhe der Erbschaftssteuer niedrig hält.
Natürlich gibt es innerhalb des Erbschaftsteuerrechts bei Erbschaften sowie auch bei Schenkungen Freibeträge, unter denen Sie keine steuerlichen Abgaben tätigen müssen. Diese richten sich zum einen nach dem Verwandtschaftsgrad, zum anderen aber auch nach der Höhe des vererbten, bzw. geschenkten Vermögens.
Mit einer geschickten Ausnutzung der Freibeträge zu Lebzeiten kann man seinen Angehörigen über Schenkungen eine ordentliche Summe Geld zukommen lassen. Denn Schenkungen haben einen Vorteil: Der Schenkungssteuer-Freibetrag kann alle zehn Jahre erneut ausgeschöpft werden. Und zwar ohne dass man sich der Steuerhinterziehung schuldig macht.
Bei Erbschaften und Schenkungen lohnt es sich grundsätzlich, sich im Voraus von einem Fachmann des Steuerrechts beraten zu lassen. Hier gilt der Grundsatz: Je früher, desto besser.
Wir bei der Kanzlei für Steuerberatung Stienemann beraten Sie hinsichtlich Ihrer Möglichkeiten. Im Bedarfsfall können wir zusätzlich auf ein spezialisiertes Netzwerk von Notaren und Rechtsanwälten zurückgreifen. So erhalten Sie und Ihre Angehörigen nicht nur ein gutes Gefühl, sondern das Erbe bleibt auch dort, wo es hingehört: Beim Erben.